Die Grundschule am Brandenburger Tor

Ganztagsschule

An der Grundschule am Brandenburger Tor finden zwei Organisationsformen der Berliner Schule Anwendung:

Die Offene und die Gebundene Ganztagsschule.


Was bedeutet das?

Die Gebundene Ganztagsschule umfasst einen zeitlichen Rahmen vom Unterrichtsbeginn bis 16.00 Uhr. In dieser Zeit besteht für die Kinder eine Anwesenheitsverpflichtung, da sie außer dem regulären Unterricht auch ein unterrichtsergänzendes Angebot erhalten. Dies trifft auf die SESB-Klassen zu.


Die Stundentafel der SESB-Klassen weicht zudem von der der Regelklassen ab:


Stundentafel der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB):

Unterricht Jahrgang
1 2 3 4 5 6
Muttersprache (7) (7) 6 6 5 5
Partnersprache (5) (5) 6 6 5 5
Deutsch 1 1 1 1
Mathematik (5) (5) 5 5 5 5
Sachunterricht (2) (2) 3 5 - -
Kunst / Musik (3) (3) 3 3 3 3
Sport 2 2 2 2 2 2
2. Fremdsprache 5 5
Naturwissenschaften 4 4
Gesellschaftswissenschaften 3 4
Geschichte / Politische
Gesamtstundenzahl 25 25 25 26 32 33

Die Offene Ganztagsschule umfasst die Zeit des Unterrichts und zusätzliche Zeiten, in denen die Kinder betreut werden können. Grundsätzlich kann ein Kind in der Zeit von 6.00 – 18.00 Uhr betreut werden. Das "…kann" im letzten Satz bedeutet, dass es außerhalb der Unterrichtszeit keine Anwesenheitspflicht für die Schüler*innen gibt. Dies trifft für die Klassen im Regelbereich zu.

  • Pädagogisches Konzept

    Wir meinen, dass die Schule für Kinder mehr sein muss als eine Einrichtung, wo Lesen und Schreiben gelernt wird und wo Kenntnisse in den einzelnen Lernbereichen und Fächern vermittelt  werden. Die Schule muss für Kinder heutzutage auch ein Haus sein, in dem sie Erwachsene treffen, die ihnen mit Verständnis und Wärme entgegen kommen und die ein offenes Ohr für ihre Fragen und Probleme haben.


    Die Schule kann nicht eine Aneinanderreihung von Unterrichtsstunden bedeuten, sie muss lebendig und vielfältig sein, muss Spiel, Sport und Spaß, künstlerisches und handwerkliches Tun, viele Gespräche mit Kindern ebenso einschließen, wie Exkursionen, Schülerfahrten, Theateraufführungen und vieles andere mehr. In der Grundschule werden nun einmal entscheidende Weichen für den weiteren schulischen Weg des Kindes gestellt. Hier wird entschieden, ob Kinder Freude an der Schule gewinnen und behalten, ob Kinder neugierig und lernbereit bleiben, ob Kinder lernen, mit altersgerechten Forderungen zurechtzukommen.


    Diese Grundsätze widersprechen nicht der Auffassung, dass die Kinder lernen und Leistungen erbringen wollen, dass sie deshalb von uns gefordert und gefördert werden sollen.


    Ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit war die Teilnahme der Schule am Modellversuch "Staatliche Europa-Schule Berlin" ( SESB). Seit dem Jahr 2012 ist die Grundschule am Brandenburger Tor nicht mehr Versuchsschule, sondern eine Schule mit besonderer pädagogischer Prägung. Hier erwerben die Kinder ihr Wissen von Anfang an in deutscher und russischer Sprache. Die dabei zu erreichenden Bildungsstandards entsprechen denen der Berliner Schule im Allgemeinen, es wird aber darüber hinaus eine Sprachkompetenz in der jeweiligen Partnersprache geschaffen, die es den Schülern ermöglicht, dem Unterricht in beiden Sprachen folgen und die entsprechenden Leistungsnachweise erbringen zu können.


    Den hohen Anteil von Kindern aus anderen Ländern und Kulturkreisen empfinden wir als Bereicherung. Sie inspirieren das Schulleben und sind die Grundlage für vielfältige Aktivitäten.

    Dafür erhielt die Schule im Jahr 2019 das Zertifikat für eine "Exzellente Europabildung".

  • Hausordnung

    in der Fassung vom 23.Februar 2023, zuletzt geändert 01.08.2006


    Das Hausrecht im Schulgebäude und auf den schulischen Freiflächen in der Wilhelmstraße 52 sowie der Schulsportanlage „In den Ministergärten 2“ übt die Schulleiterin der Grundschule am Brandenburger Tor aus.

    Sind die Schulleitung oder ihre Vertretung nicht anwesend, nimmt der Schulhausmeister im Auftrage des Schulträgers, dem Bezirksamt Mitte von Berlin, das Hausrecht wahr.


    1. Die ergänzende Förderung und Betreuung erfolgt durch die tjfbg gGmbH. Die Frühbetreuung der Kinder erfolgt im Schulgebäude ab 6:00 Uhr im Bereich des Aufgangs A. Im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) werden die Kinder ab 07:30 Uhr im Bereich Wirtschaftshof bzw. wittterungsbedingt im Essenraum betreut. Ab 07:50 Uhr wird der gesamte Hofbereich beaufsichtigt. Der Einlass zum Unterricht erfolgt über beide Hofzugänge. Die Späthortbetreuung im Gebäude erfolgt von 16:00 bis 18.00 Uhr im Bereich des Aufgangs A.
    2. Die SchülerInnen suchen ohne Begleitung ihre Klassen auf und bereiten sich auf den Unterricht vor. Mit Beginn des Unterrichts werden das Haus und der Hofbereich geschlossen gehalten. Ab 8.15 Uhr ist der Einlass in das Gebäude über den Besuchereingang in der Wilhelmstraße möglich.
    3. Unmittelbar nach Ende des Unterrichts oder der ergänzenden Förderung und Betreuung verlassen die SchülerInnen das Schulgelände.
    4. Schulfremden Personen, insbesondere Erziehungsberechtigten, ist das Betreten des Schulgebäudes in folgenden Fällen möglich: -Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Eltern gemäß § 68, Abs. 2, §§ 75-78 und §§ 88-90 SchulGKlärung von Angelegenheiten im Schulsekretariat | Wahrnehmung vorab vereinbarter Termine im Sekretariat oder mit Schulpersonal BesucherInnen melden sich rechtzeitig im Sekretariat an. Für die Dauer der Terminwahrnehmung erhalten sie eine BesucherInnenkarte. Diese ist deutlich sichtbar zu tragen und vor Verlassen des Gebäudes im Sekretariat zurückzugeben. | Teilnahme an schulischen Veranstaltunge | Ausübung einer Tätigkeit für die ansässigen Vereine und Gesellschaften | Abholen von SchülerInnen
    5. MitarbeiterInnen der Schule sind aus Sicherheitsgründen dazu angehalten, schulfremde Personen anzusprechen und den Grund ihrer Anwesenheit zu erfragen.
    6. Am Nachmittag können Erziehungsberechtigte das Schulgebäude durch Anwendung eines Zahlencodes betreten, um ihre Kinder abzuholen. Dieser Code ist nicht an Dritte weiterzugeben.
    7. Das Benutzen von privaten mobilen Kommunikationsgeräten wie z. B. Smartwatches, Mobiltelefonen und Tablets ist SchülerInnen untersagt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Verwendung durch das pädagogische Personal gestattet werden.
    8. Bei Verlust oder Beschädigung persönlicher Dinge wird keine Haftung übernommen.
    9. Teilnehmende an Sport- und Arbeitsgemeinschaften werden von deren LeiterInnen abgeholt und an den Ausgängen Wilhelmstraße entlassen.
    10. Außerschulische Veranstaltungen dürfen den Unterricht und die schulischen Abläufe nicht beeinträchtigen. Sie sind mit der Schulleitung abzustimmen.
    11. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und auf den schulischen Freiflächen untersagt.
    12. Ein Brand- oder Havariefall wird durch einen auf- und abschwellenden Sirenenton angezeigt. Das Schulgebäude ist dann entsprechend des Evakuierungsplanes unverzüglich zu räumen. Der Evakuierungsplan ist in Unterrichts- und Freizeiträumen gut sichtbar auszuhängen.
    13. Sämtliche Räume und deren Fenster sind nach Nutzung zu verschließen.
    14. Elektrische Geräte sind nach Nutzung auszuschalten und der Netzstecker ist zu ziehen, ausgenommen sind schuleigene Pcs der Smartboards.
    15. Bei Verletzungen oder Unfällen wird das Schulsekretariat durch das aufsichtführende Personal informiert, um notwendige Maßnahmen einzuleiten.
    16. Fundsachen sind im Schulsekretariat zur vorläufigen Verwahrung abzugeben. Kleidungsstücke werden in der Fundkiste im Foyer aufbewahrt und in den Ferien entsorgt.
  • Die Geschichte unserer Schule

    Im Jahre 1988 wurde mit dem Bau des Hauses begonnen. Das Konzept sah die Errichtung einer in der DDR typischen polytechnischen Oberschule vor, die ca.  650 Schüler der Klassen 1 bis 10 aufnehmen und zur Mittleren Reife führen sollte. Durch die Ereignisse der Jahre 1989 und 1990 ergaben sich schulpolitische Konsequenzen, die  sich auch auf die Bautätigkeit auswirkten.

     

    Mit dem Beginn des Schuljahres 1991/92 nahm die Schule ihren Betrieb auf. 1994 wurde ihr der Name "Grundschule am Brandenburger Tor" verliehen. Da das Gebäude noch relativ neu ist, gibt es erfreulicherweise keine gravierenden Probleme mit der Bausubstanz. Im Jahr 2001 wurde das komplette Dach saniert und die Gestaltung des Hofes abgeschlossen. Auf dem Grundstück In den Ministergärten 2 wurde in den Jahren 2000/2001 eine moderne Schulsportanlage errichtet. Im Jahr 1999 begann die Schule die Kooperation mit dem Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsverein (tjfbv) e.V. aufzubauen.


    Schon im Jahr 2000 konnte nach kurzer Bautätigkeit ein Multimediazentrum im 3. OG der Schule in Betrieb genommen werden, dass auch den Bedarf der Schule mit deckt. 2003 folgte in der gleichen Trägerschaft der Ausbau einer weiteren schulischen Fläche zum „Kompetenzzentrum Technik“, in dem die Kinder der Schule Unterricht mit technisch - handwerklichen  Schwerpunkten erhalten.Seit dem Jahr 2004 beteiligt sich die Schule am Modellprojekt Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) mit der Partnersprache Russisch.


    Mit dem Beginn des Schuljahres 2005/06 übertrug die Schule dem tjfbv e.V. die Trägerschaft der VHG, der Freizeitbetreuung (Hort) und des unterrichtsergänzenden Angebotes der Staatlichen Europa-Schule Berlin. Damit verbunden war der umfangreiche Ausbau der Gruppenräume sowie Spiel- und Beschäftigungsflächen.


    Besonders gelungen ist die Gestaltung der Mensa, in die in diesem Zuge eine Bühne eingebaut wurde.


    Durch Umbauten des angrenzenden Ministeriums kam es in den Jahren 2006 und 2007 zu einer Erweiterung und einem nochmaligen Umbau des Schulhofes. Hier entstanden neue interressante Spiel- und Entspannungsstätten.


    Seit dem Schuljahr 2009/2010 versorgt eine selbst produzierende Schulküche mit einem Koch und 3 ständigen Mitarbeiterinnen die Kinder und Mitarbeiter des Hauses täglich mit 2 Mahlzeiten. Die Küche wird sehr gut angenommen, so dass es inzwischen einigen organisatorischen Aufwand erfordert, die Versorgungspausen der vielen Essenteilnehmer zu organisieren.


    Vom Schuljahr 2012/2013 ab ist die Modellprojektphase der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) beendet. Die Schule ist nunmehr gemäß Schulgesetz §18 eine Schule besonderer pädagogischer Prägung.